Versicherung

- für Ferienhausmieter 

Ebeltoft Feriehusudlejning bietet zusammen mit der dänischen Versicherungsgesellschaft, Codan Forsikring, zwei Typen Versicherungen an, wenn Sie ein Feriehaus mieten. Beide Typen Versicherungen sichern die Rückzahlung des Mietbetrags bei akuter Krankheit oder Unfallverletzung.


Reiserücktritts-Versicherung:
Mit einer RRV-Versicherung sind Sie von der Versicherung geschützt, wenn:

  • Sie oder Ihre Angehörigen akut schwer erkranken, zu Schaden kommen oder ein Todesfall eintritt
  • Ihnen unerwartet der Arbeitsplatz gekündigt wird
  • Schäden an Ihrem Immobilienbesitz entstehen, z. B. infolge von Feuer, Überschwemmung oder Vandalismus,


sowie bei akuter Verschlechterung vorhandener Krankheiten, einer allergischen Reaktion aufgrund einer Impfung, wenn Sie schwanger werden und nicht reisen können, bei verspäteter Ankunft bei akuter Erkrankung / Unfall eines nahen Angehörigen oder unerwartetem Antritt einer Arbeitsstelle.

Mit der Reiserücktritts-Vollschutzpaket erhalten Sie denselben Versicherungsschutz wie bei der RRV-Versicherung + folgenden Versicherungsschutz:

  • Sind Sie von der Versicherung geschützt bei Abbruch des Aufenthalts aufgrund von Krankheit oder Unfall
  • 24-Stunden ärztlicher Bereitschaftsdienst während des gesamten Ferienhausaufenthalts
  • Sind Sie von der Versicherung geschützt, wenn Ihr Hund vor der Abreise von einer akuten Erkrankung oder einem Unfall betroffen wird.
  • Bei Schäden an der Einrichtung (Eigenbeteiligung von EUR 70)



Preisbeispiel
Wenn Sie ein Ferienhaus zu einem Preis von EUR 667,- mieten, können Sie für EUR 58,- eine Urlaubs-Vollschutz-Versicherung abschließen. Mit dieser Versicherung können Sie ohne Selbstbehalt Ihre Reise stornieren, wenn Sie vor dem Urlaub krank werden. Wenn Sie während des Urlaubs Ihren Aufenthalt abbrechen müssen, bekommen Sie auch hier die nicht genutzten Aufenthaltstage erstattet. Zudem deckt die Versicherung auch, wenn Hausrat im Ferienhaus geschädigt oder zerstört wird (Eigenbeteiligung: Euro 69,-). Ein kleiner Preis für viel Schutz.

Die Versicherungspreise für die einzelnen Häuser werden bei Buchung auf unserer Website angegeben.

Bedingungen 2021/2022

  • 1 EINLEITENDE BESTIMMUNGEN FÜR Codan Geltend ab dem 13.05.2011
  1. Wer ist versichert? Versichert sind die in der Police/Prämienrechnung oder Reisebestätigung des Reiseveranstalters namentlich genannten Personen oder der im Versicherungsschein festgelegte Personenkreis, sofern die Versicherungsprämie gezahlt wurde. Hiernach die versicherte Persongenannt.

 

  1. Wann beginnt, und wann endet die Versicherung? Die Versicherung deckt vom Zeitpunkt der Anzahlung bzw. der Einzahlung des Mietbetrages und dauert bis zum Anfang der Miet-
    periode. Das Urlaubs-Vollschutz-Paket (UVP) deckt bis zum Ende der Mietperiode.

 

  • 2 REISE-RÜCKTRITTSKOSTEN-VOLLSCHUTZ OHNE SELBSTHALT (RRV)
  1. In welchen Schadensfällen besteht Versicherungsschutz?
    Versicherungsschutz besteht, wenn die planmäßige Durchführung der Reise nicht zumutbar ist, weil die versicherte Person selbst oder eine Risikoperson während der Dauer des Versicherungsschutzes von einem der nachstehenden Ereignisse betroffen wird:
  • Todesfall.
  • Akut auftretende, schwere Krankheit/Unfallverletzung.
  • Akut auftretende Verschlechterung einer bestehenden Krankheit.
  • Impfunverträglichkeit (die versicherte Person reagiert allergisch auf Impfstoffe).
  • Schwangerschaft.
  • Akute Erkrankung/Unfallverletzung des Hundes der versicherten Personen.
  • Erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person durch Feuer, Elementarereignis oder vorsätzliche Straftat eines Dritten.
  • Verlust des Arbeitsplatzes der versicherten Person oder einer mitreisenden Risikoperson aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber.
  • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses durch die versicherte Person oder eine mitreisende Risikoperson, sofern diese Person bei der Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hat.
  • Verspäteter Reiseantritt bei akut auftretender Krankheit/ Unfallverletzung bei Angehöringen der versicherten Person.

 

Risikopersonen sind:

  1. Die Angehörigen der versicherten Person.
  2. Einer der versicherten mitreisenden Personen.
  3. Diejenigen, die nicht mitreisende Minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen.
  4. Diejenigen, die gemeinsam mit der versicherten Person eine Reise gebucht und versichert haben, und deren Angehörige.
  5. Bis zu sechs Personen, die von der Versicherung umfasst sind, können in einem von der Versicherung gedeckten Schadensfall bei einer mitreisenden Person die Reise stornieren.

 

  1. Was ist durch die Versicherung gedeckt?

    1. Bei Nichtantritt der Reise deckt die Versicherung die Mietkosten, welche die versicherte Person dem Vermietungsbüro vertraglich zu zahlen hat.
    2. Bei verspätetem Reiseantritt aus einem der unter Punkt 1 (In welchen Schadensfällen besteht Versicherungsschutz?) genannten Gründe erstattet Codan die Tage des Aufenthaltes, die nicht in Anspruch genommen werden, durch den Preis des Aufenthaltes pro Tag. Erst bei Ankunft nach 12.00 Uhr gilt der Tag als nicht in Anspruch genommen.
    3. Bei verspätetem Reiseantritt wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln um mehr als zwei Stunden erstattet Codan die nachweislich entstandenen Mehrkosten der Anreise bis zur Höhe der Stornokosten, die bei Nichtantritt der Reise entstanden wären.

 

  1. Umstände im Schadensfall: Voraussetzung für die Schadenersatzpflicht durch Codan ist, dass die versicherte Person:

    1. Bei Eintritt des Versicherungsfalls die Reise sofort storniert, um den Schaden möglichst gering zu halten und unnötige Kosten zu vermeiden.
    2. Den Mietvertrag vom Vermietungsbüro an Codan einreicht.
    3. Ärztliches Attest mit Diagnose von dem behandelnden Arzt besorgt (bezahlt von der versicherten Person). Die versicherte Person hat die Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden und dem bei Codan tätigen Arzt alle relevanten Arztberichte, hierunter auch die Krankengeschichte der versicherten Person, bereitzustellen. Bei  Abbruch der Reise muss die versicherte Person an dem Aufenthaltsort vor der Abreise einen Arzt besuchen. Im Todesfall ist eine Kopie der Sterbebescheinigung einzureichen.
    4. Beim Verlust eines Arbeitsplatzes den Kündigungsbrief einreicht.
    5. Eine Bestätigung des Einverständnisses mit dem gebuchten Aufenthalt durch das Arbeitsamt sowie der neue Anstellungsvertrag als Beleg für das neue Arbeitsverhältnis durch Arbeitsaufnahme an Codan sendet.
    6. ein ärztliches Attest mit Diagnose vom Tierarzt besorgt. (Das Attest ist von der versicherten Person zu zahlen).

 

  1. Ausschluss: Vorausbezahlte Kosten für Hotel und Transport in Verbindung mit verspätetem Reiseantritt sind nicht von der Versicherung umfasst.

 

  • 3 URLAUBS-VOLLSCHUTZ-PAKET (UVP) Zusätzlich zur Deckung Reise-Rücktrittskosten-Vollschutz ohne Selbstbehalt (RRV) erstreckt sich der Versicherungsschutz auf Folgendes:

 

  1. Reiseabbruch Bei Reiseabbruch aus einem unter § 2 Punkt 1 genannten Gründe der Versicherung deckt die von der versicherten Person geleistete Miete für die Tage des Aufenthaltes, die nicht in Anspruch genommen werden. Erfolgt der Abbruch nach 12.00 Uhr wird der Ersatz erst vom nachfolgenden Tag geleistet. Nicht in Anspruch genommene Transportleistungen werden auch ersetzt.

 

  1. Hausrat-Haftpflichtversicherung

2.1 Umfang des Versicherungsschutzes: Die Versicherung deckt die Verpflichtung des Versicherten zum Schadensersatz gemäß dem Mietvertrag für in der Versicherungsperiode angerichtete Schäden am Hausrat in der gemieteten Ferienwohnung, darunter Schäden an Fensterscheiben und Spülbecken sowie Küchentischplatten; der Höchstbetrag für Schadensersatz beträgt jedoch DKK 8.000,-.

 

2.2 Ausschlüsse: Schadensersatz wird nicht geleistet für:

  1. gewöhnlichen Verschleiß, Risse, Schrammen, Verschmutzung oder allmähliche Verringerung,
  2. von der versicherten Person oder deren Gästen begangenen Diebstahl,
  3. vorsätzlich herbeigeführte Schäden,
  4. Schäden, die unter selbstverschuldeter Trunkenheit oder selbstverschuldetem Einfluss von Betäubungsmitteln oder sonstigen Rauschmitteln herbeigeführt sind, sofern dieser Zustand eine wesentliche mitwirkende Ursache zum entstandenen Schaden ist,
  5. Schäden, die von Haustieren verursacht werden. Dies gilt jedoch nicht Schäden, die von mitversicherten Hunden verursacht werden,
  6. Schäden an Fahrrädern und Wasserfahrzeugen, einschliesslich an Surfbrettern, Ruderbooten, Kanus und Kajaks sowie an dazugehörenden Teilen,
  7. Kosmetische Schäden an Spülbecken, darunter an Whirlpools,
  8. Schäden an Schwimmingpools und dem darin enthaltenen Wasser.

 

2.3 Versicherungssumme: Ein Versicherungsschutz wird bis zu einem Betrag von EUR 10.000 für in der Versicherungsperiode entstandenen Schaden am Hausrat gewährt.

 

2.4 Selbstbeteiligung: Der Selbstbehalt beträgt EUR 67,- pro Schaden.

 

2.5 Berechnung des Schadensersatzes:

  1. Im Falle von totalbeschädigten Hausratsgegenständen wird der Schadensersatz nach den folgenden Grundsätzen berechnet: Gegenstände, die unter 2 Jahren alt sind, und die im Übrigen vor dem Eintritt des Schadens unbeschädigt waren, werden in Höhe des Wiederbeschaffungspreises für entsprechende, neue Gegenstände ersetzt. Für Gegenstände, die über 2 Jahre alt sind, wird der Schadensersatz auf der Grundlage des Wiederbeschaffungspreises für entsprechende, neue Gegenstände abzüglich 10 % pro angefangenes Jahr ab dem Zeitpunkt für die Anschaffung des betreffenden Gegenstandes berechnet. Der Schadensersatz für diese Gegenstände kann jedoch nicht weniger als 20 % des Neuwertes betragen.
  2. Codan hat die Wahl, sich für eine Reparatur der beschädigten Gegenstände oder für die Auszahlung eines der Wertverringerung entsprechenden Betrages zu entscheiden.
  3. Codan ist zur Leistung eines Schadensersatzes in natura berechtigt, aber nicht verpflichtet.

 

2.6 Anerkennung eines Schadensersatzanspruches: Codan ist lediglich zur Übernahme der von der Gesellschaft genehmigten Kosten verpflichtet. Eine Anerkennung oder Befriedigung einer Schadensersatzforderung durch die versicherte Person ist für Codan nicht verbindlich. Durch seine Anerkennung einer Haftpflicht läuft die versicherte Person Gefahr, selbst zahlen zu müssen.

 

2.7 Verhalten im Schadensfall: Jeder Schadensfall ist dem Vermietungsbüro sofort zu melden unter Beifügung der erforderlichen Nachweise. Bei Schaden an Hausratsgegenständen muss die versicherte Person anerkennen, den Schaden verursacht zu haben.

 

2.8 Doppelversicherung: Kosten, die durch eine andere Versicherung abgedeckt sind, sind von dieser Versicherung nicht umfasst.

 

2.9 Regress: Sofern ein Schaden von einer Sachschadenversicherung umfasst ist, entfällt die Haftpflicht des Schädigers nach den dänischen gesetzlichen Schadensersatzbestimmungen, und somit der Schutz durch die Haftpflichtversicherung; es sei denn, dass der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden ist.

 

  1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

3.0 Beschwerdeausschuss: Wenn zwischen der versicherten Person und Codan Streitigkeiten über den Versicherungsschutz entstehen sollten, und hat die versicherte Person erneut versucht, sich an Codan ohne befriedigendes Resultat zu wenden, kann die versicherte Person eine Beschwerde an den dänischen Beschwerdenausschuss für Versicherung (Ankenævnet for Forsikring) einreichen. Die Anschrift dieser Behörde lautet:

Ankenævnet for Forsikring · Anker Heegaards Gade 2 · 1572 København V,

Telefon: +45 3315 89 00 (im Zeitraum 10.00 bis 13.00 Uhr).

Zur Einreichung einer Beschwerde an den Beschwerdenausschuss ist ein bestimmtes Beschwerdeformular auszufüllen und eine geringe Gebühr zu zahlen. Das Beschwerdeformular sowie die Zahlkarte zur Zahlung der Gebühr sind erhältlich bei:

  1. Codan
  2. Ankenævnet for Forsikring
  3. Forsikringsoplysningen

          Die Anschrift lautet: Amaliegade 10 · 1256 København K

          Telefon: +45 33 13 75 55 (im Zeitraum 10.00 bis 16.00 Uhr).

 

3.1 Gerichtsstand: Klage gegen Codan kann am Wohnsitz der versicherten Person oder am Kopenhagener Amtsgericht (Københavns Byret) oder Landgericht (Østre Landsret), Dänemark, erhoben werden. 

BITTE BEACHTEN SIE: Wenn ein Versicherungsfall eintritt, ist das Vermietungsbüro unverzüglich zu benachrichtigen. Nach Feststellung Ihrer krankheitsbedingten Stornierung oder eines Hausratschadens, wird das Vermietungsbüro die Schadensanzeige an Codan weiterleiten, die die Schadenbearbeitung übernimmt und eine eventuelle Entschädigung auszahlt.

 

3.2 Definitionen

  • Akut auftretende Krankheit/ Unfallverletzung. Unter akut auftretender Krankheit/ Unfallver- letzung sind eine neu entstandene Krankheit/ Unfallverletzung, begründeter Verdacht auf eine neu entstandene schwere Krankheit, oder eine unvorhersehbare Verschlechterung einer bestehenden oder kronischen Krankheit zu verstehen.
  • Hausrat. Unter Hausrat sind alle Gegenstände zu verstehen, die bewegbar sind und normalerweise zu dem Ferienhaus gehört, z.B. Musikanlagen, Fernsehgeräte, Video- und DVD-Systeme, Gemälde, nicht-nagelfeste Lampen, Festnetztelefone, Gartengeräte, Küchenartikelgeräte sowie Teppiche.
  • Fensterscheiben und Spülbecken. Unter Fensterscheiben und Spülbecken sind alleine Schäden an dem Fensterglas des Gebäudes, glaskeramischen Kochplatten, Klosettbecken, Zisternen, Waschbecken und Whirlpools sowie Badewannen zu verstehen.
  • Angehörige. Angehörige sind Ehepartner, Lebensgefährten/-innen, Kinder, Stiefkinder, Pflege- kinder, Eltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Enkelkinder, Geschwister, Stiefgeschwister oder Pflegegeschwister.
  • Der Preis des Aufenthaltes pro Tag. Der Preis des Aufenthaltes pro Tag versteht sich als der Mietbetrag dividiert durch die Dauer des Aufenthaltes (der Tag der Abreise und der Tag der Heimkehr werden als ein Tag betrachtet).

 

Die Stempelgebühr wird gemäss dem dänischen Stempelsteuergesetz berichtigt.