Versicherung

- für Ferienhausmieter 

Ab 2026 haben wir nur eine Versicherung – eine Reiseversicherung, die obligatorisch und im Mietpreis inkludiert ist. 

Reiserücktritts-Versicherung:
Mit der Reiseversicherung sind Sie von der Versicherung geschützt, wenn:

  • Sie oder Ihre Angehörigen akut schwer erkranken, zu Schaden kommen oder ein Todesfall eintritt
  • Akute Erkrankung/Verletzung des Hundes des Versicherten
  • Akute Verschlimmerung einer bestehenden Erkrankung
  • Ihnen unerwartet der Arbeitsplatz gekündigt wird
  • Schäden an Ihrem Immobilienbesitz entstehen, z. B. infolge von Feuer, Überschwemmung oder Vandalismus,


sowie bei akuter Verschlechterung vorhandener Krankheiten, einer allergischen Reaktion aufgrund einer Impfung, wenn Sie schwanger werden und nicht reisen können, bei verspäteter Ankunft bei akuter Erkrankung / Unfall eines nahen Angehörigen oder unerwartetem Antritt einer Arbeitsstelle.

 

Bedingungen 

  • 1 EINLEITENDE BESTIMMUNGEN FÜR Codan Geltend ab dem 13.05.11
  1. Wer ist versichert? Versichert sind die in der Police/Prämienrechnung oder Reisebestätigung des Reiseveranstalters namentlich genannten Personen oder der im Versicherungsschein festgelegte Personenkreis, sofern die Versicherungsprämie gezahlt wurde. Hiernach die versicherte Persongenannt.
  2. Wann beginnt, und wann endet die Versicherung? Die Versicherung beginnt mit der Zahlung der Mietkaution/des Mietbetrages an die Vermietungsagentur und endet mit dem Beginn der Mietzeit. Im falle eines Reiseabbruchs gilt der Versicherungsschutz bis Ende der Mietzeit.

 

  • 2 REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG OHNE SELBSTHALT (RRV)
  1. In welchen Schadensfällen besteht Versicherungsschutz?
    Versicherungsschutz besteht, wenn die planmäßige Durchführung der Reise nicht zumutbar ist, weil die versicherte Person selbst oder eine Risikoperson während der Dauer des Versicherungsschutzes von einem der nachstehenden Ereignisse betroffen wird:
  • Todesfall.
  • Akut auftretende, schwere Krankheit/Unfallverletzung.
  • Akut auftretende Verschlechterung einer bestehenden Krankheit.
  • Impfunverträglichkeit (die versicherte Person reagiert allergisch auf Impfstoffe).
  • Schwangerschaft.
  • Akute Erkrankung/Unfallverletzung des Hundes der versicherten Personen.
  • Erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person durch Feuer, Elementarereignis oder vorsätzliche Straftat eines Dritten.
  • Verlust des Arbeitsplatzes der versicherten Person oder einer mitreisenden Risikoperson aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber.
  • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses durch die versicherte Person oder eine mitreisende Risikoperson, sofern diese Person bei der Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hat.
  • Verspäteter Reiseantritt bei akut auftretender Krankheit/ Unfallverletzung bei Angehöringen der versicherten Person.

 

Risikopersonen sind:

  1. Die Angehörigen der versicherten Person.
  2. Einer der versicherten mitreisenden Personen.
  3. Diejenigen, die nicht mitreisende Minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen.
  4. Diejenigen, die gemeinsam mit der versicherten Person eine Reise gebucht und versichert haben, und deren Angehörige.

 

Was ist durch die Versicherung gedeckt?

  • Bei Nichtantritt der Reise sind die vom Versicherten gegenüber dem Vermieter aus dem Mietvertrag geschuldeten Beträge versichert
  • Bei verspäteter Ankunft aufgrund der in Ziffer 2 (Welche Schäden deckt die Versicherung?) genannten Gründe deckt die Versicherung alle nicht in Anspruch genommenen Urlaubstage zum Reisepreis pro Tag ab. Eine Ankunft nach 12.00 Uhr gilt als nicht in Anspruch genommener Urlaubstag.
  • Bei einer um mehr als zwei Stunden verspäteten Ankunft, die der Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels geschuldet ist, deckt die Versicherung die bei Antritt der Reise nachweisbar aufgewendeten zusätzlichen Kosten; dieser Betrag darf jedoch die Kosten für die Stornierung der gesamten Reise nicht übersteigen.

 

  1. Umstände im Schadensfall: Voraussetzung für die Schadenersatzpflicht durch Codan ist, dass die versicherte Person:

    1. Bei Eintritt des Versicherungsfalls die Reise sofort storniert, um den Schaden möglichst gering zu halten und unnötige Kosten zu vermeiden.
    2. Den Mietvertrag vom Vermietungsbüro an Codan einreicht.
    3. Ärztliches Attest mit Diagnose von dem behandelnden Arzt besorgt (bezahlt von der versicherten Person). Die versicherte Person hat die Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden und dem bei Codan tätigen Arzt alle relevanten Arztberichte, hierunter auch die Krankengeschichte der versicherten Person, bereitzustellen. Bei  Abbruch der Reise muss die versicherte Person an dem Aufenthaltsort vor der Abreise einen Arzt besuchen. Im Todesfall ist eine Kopie der Sterbebescheinigung einzureichen.
    4. Beim Verlust eines Arbeitsplatzes den Kündigungsbrief einreicht.
    5. Eine Bestätigung des Einverständnisses mit dem gebuchten Aufenthalt durch das Arbeitsamt sowie der neue Anstellungsvertrag als Beleg für das neue Arbeitsverhältnis durch Arbeitsaufnahme an Codan sendet.
    6. ein ärztliches Attest mit Diagnose vom Tierarzt besorgt. (Das Attest ist von der versicherten Person zu zahlen).

 

  1. Reiseabbruch Bei Reiseabbruch aus einem unter § 2 Punkt 1 genannten Gründe der Versicherung deckt die von der versicherten Person geleistete Miete für die Tage des Aufenthaltes, die nicht in Anspruch genommen werden. Erfolgt der Abbruch nach 12.00 Uhr wird der Ersatz erst vom nachfolgenden Tag geleistet. Nicht in Anspruch genommene Transportleistungen werden auch ersetzt.

 

 Doppelversicherung: Kosten, die durch eine andere Versicherung abgedeckt sind, sind von dieser Versicherung nicht umfasst.

 

2.9 Regress: Sofern ein Schaden von einer Sachschadenversicherung umfasst ist, entfällt die Haftpflicht des Schädigers nach den dänischen gesetzlichen Schadensersatzbestimmungen, und somit der Schutz durch die Haftpflichtversicherung; es sei denn, dass der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden ist.

 

  1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

3.0 Beschwerdeausschuss: Wenn zwischen der versicherten Person und Codan Streitigkeiten über den Versicherungsschutz entstehen sollten, und hat die versicherte Person erneut versucht, sich an Codan ohne befriedigendes Resultat zu wenden, kann die versicherte Person eine Beschwerde an den dänischen Beschwerdenausschuss für Versicherung (Ankenævnet for Forsikring) einreichen. Die Anschrift dieser Behörde lautet:

Ankenævnet for Forsikring · Anker Heegaards Gade 2 · 1572 København V,

Telefon: +45 3315 89 00 (im Zeitraum 10.00 bis 13.00 Uhr).

Zur Einreichung einer Beschwerde an den Beschwerdenausschuss ist ein bestimmtes Beschwerdeformular auszufüllen und eine geringe Gebühr zu zahlen. Das Beschwerdeformular sowie die Zahlkarte zur Zahlung der Gebühr sind erhältlich bei:

  1. Codan
  2. Ankenævnet for Forsikring
  3. Forsikringsoplysningen

          Die Anschrift lautet: Amaliegade 10 · 1256 København K

          Telefon: +45 33 13 75 55 (im Zeitraum 10.00 bis 16.00 Uhr).

 

3.1 Gerichtsstand: Klage gegen Codan kann am Wohnsitz der versicherten Person oder am Kopenhagener Amtsgericht (Københavns Byret) oder Landgericht (Østre Landsret), Dänemark, erhoben werden. 

BITTE BEACHTEN SIE: Wenn ein Versicherungsfall eintritt, ist das Vermietungsbüro unverzüglich zu benachrichtigen. Nach Feststellung Ihrer krankheitsbedingten Stornierung oder eines Hausratschadens, wird das Vermietungsbüro die Schadensanzeige an Codan weiterleiten, die die Schadenbearbeitung übernimmt und eine eventuelle Entschädigung auszahlt.

 

3.2 Definitionen

  • Akut auftretende Krankheit/ Unfallverletzung. Unter akut auftretender Krankheit/ Unfallver- letzung sind eine neu entstandene Krankheit/ Unfallverletzung, begründeter Verdacht auf eine neu entstandene schwere Krankheit, oder eine unvorhersehbare Verschlechterung einer bestehenden oder kronischen Krankheit zu verstehen.
  • Hausrat. Unter Hausrat sind alle Gegenstände zu verstehen, die bewegbar sind und normalerweise zu dem Ferienhaus gehört, z.B. Musikanlagen, Fernsehgeräte, Video- und DVD-Systeme, Gemälde, nicht-nagelfeste Lampen, Festnetztelefone, Gartengeräte, Küchenartikelgeräte sowie Teppiche.
  • Fensterscheiben und Spülbecken. Unter Fensterscheiben und Spülbecken sind alleine Schäden an dem Fensterglas des Gebäudes, glaskeramischen Kochplatten, Klosettbecken, Zisternen, Waschbecken und Whirlpools sowie Badewannen zu verstehen.
  • Angehörige. Angehörige sind Ehepartner, Lebensgefährten/-innen, Kinder, Stiefkinder, Pflege- kinder, Eltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Enkelkinder, Geschwister, Stiefgeschwister oder Pflegegeschwister.
  • Der Preis des Aufenthaltes pro Tag. Der Preis des Aufenthaltes pro Tag versteht sich als der Mietbetrag dividiert durch die Dauer des Aufenthaltes (der Tag der Abreise und der Tag der Heimkehr werden als ein Tag betrachtet).

 

Die Stempelgebühr wird gemäss dem dänischen Stempelsteuergesetz berichtigt.